Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 27. August 2025, 19.30 Uhr, im Clubhaus des FC United Hermrigen-Jens, Budlei
Traktanden
1. Totalrevision Organisationsreglment Schulverband Hermrigen-Merzligen, Genehmigung – Beschluss
2. Orientierungen/Verschiedenes
Das Organisationsreglement zu Traktandum 1 wurde vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern vorgeprüft und liegt während 30 Tagen vor der Versammlung öffentlich auf. Die Botschaft des Gemeinderates wird rechtzeitig vor der Versammlung in alle Haushalte verteilt.
Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gestützt auf Art. 66 Abs. 1 des Organisationsreglements vom 10. September 2025 bis am 29. September 2025 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (Art. 63 und 67a VRPG) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) ab Datum der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, Postfach, 3270 Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Gemäss Art. 49a GG ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Im Anschluss an die Versammlung sind alle Stimmebrechtigten zu Speis und Trank eingeladen.