Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie äussern ihren Willen an der Gemeindeversammlung. Diese findet in der Regel zweimal jährlich statt.
Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind in Art. 3 ff. des Organisationsreglements geregelt.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Die Versammlung darf aber auch von nicht stimmberechtigten Personen besucht werden. Sie ist öffentlich.