Kommissionen
Eine Kommission ist eine Gruppe von Personen, die im Auftrag der Gemeindeversammlung oder des Gemeinderats bestimmte Aufgaben übernimmt.
Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement (Anhang I) geregelt.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Personen, die im Auftrag der Gemeindeversammlung oder des Gemeinderats bestimmte Aufgaben übernimmt.
Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement (Anhang I) geregelt.
Die Baukommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 16 des Organisationsreglementes. Ihre Aufgaben sind im Anhang I des Organisationsreglements geregelt. Nebst der Prüfung der Baugesuche in formeller und materieller Hinsicht, obliegt ihr auch der Strassenunterhalt und die Heckenpflege. Die Baukommission hat keine Entscheidkompetenz. Sie stellt dem Gemeinderat Antrag. Der Ressortvorsteher «Bau/Ver- und Entsorgung/Liegenschaften» und der Weg-/Strassenmeister sind von Amtes wegen Mitglied der Baukommission. Ein bis zwei weitere Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.
Mitglieder | Beginn Amtsperiode | Ende Amtsperiode |
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Zesiger Hans Peter (Präsident) | von Amtes wegen | (Gemeindevizepräsident) |
Zesiger Jörg | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Zesiger Nina | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Vinsen Guy (Fach-/Hilfspersonal) | von Amtes wegen | (Friedhofgärtner, Hauswart, Weg-/Strassenmeister) |
Die Finanzkommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 16 des Organisationsreglementes. Ihre Aufgaben sind im Anhang I des Organisationsreglements geregelt. Im Herbst begutachtet sie das Budget für das kommende Jahr sowie den Finanzplan. Sie stellt dem Gemeinderat Antrag. Im Frühling analysiert sie die Jahresrechnung und die Budgetabweichungen. Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt. Der Ressortvorsteher «Finanzen/Steuern» ist von Amtes wegen Mitglied der Finanzkommission.
Mitglieder | Beginn Amtsperiode | Ende Amtsperiode |
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Wälti Hans Peter (Präsident) | von Amtes wegen | (Gemeindepräsident) |
Kohler Michael | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Heger Konrad | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Villard Patrick | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Die Bestimmungen über den Stimmausschuss sind im übergeordneten Recht zu finden. In Merzligen setzt sich der ständige Stimm- und Wahlausschuss aus drei Mitgliedern zusammen. Für jede Abstimmung und für jeden Wahlgang werden aus der Mitte der Bevölkerung zwei stimmberechtigte Personen in den «Nichtständigen Stimm- und Wahlausschuss» gewählt, um den Stimm- und Wahlausschuss zu komplettieren.
Die Aufgaben des Stimm- und Wahlausschusses sind im Gesetz über die politischen Rechte (GPR), BSG 141.1 sowie in der dazu gehörenden Verordnung geregelt. Sie umfassen im Wesentlichen:
Ständige Mitglieder | Beginn Amtsdauer | Ende Amtsdauer |
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Burri Heinz (Präsident) | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Otz Stéphanie (Sekretärin) | 01.01.2024 | 31.12.2027 |
Martina Schott | von Amtes wegen | (Gemeindeverwalterin) |
Gemäss Art. 37 Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte (PRV) muss die Zusammensetzung des Stimmausschusses jeweils veröffentlicht werden, wobei eine Bekanntgabe im Internet genügt.