Kommissionen

Eine Kommission ist eine Gruppe von Personen, die im Auftrag der Gemeindeversammlung oder des Gemeinderats bestimmte Aufgaben übernimmt.

Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Organisationsreglement (Anhang I) geregelt.

Baukommission

Die Baukommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 16 des Organisationsreglementes. Ihre Aufgaben sind im Anhang I des Organisationsreglements geregelt. Nebst der Prüfung der Baugesuche in formeller und materieller Hinsicht, obliegt ihr auch der Strassenunterhalt und die Heckenpflege. Die Baukommission hat keine Entscheidkompetenz. Sie stellt dem Gemeinderat Antrag. Der Ressortvorsteher «Bau/Ver- und Entsorgung/Liegenschaften» und der Weg-/Strassenmeister sind von Amtes wegen Mitglied der Baukommission. Ein bis zwei weitere Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.

Mitglieder Beginn Amtsperiode Ende Amtsperiode
Zesiger Hans Peter (Präsident) von Amtes wegen (Gemeindevizepräsident)
Zesiger Jörg 01.01.2024 31.12.2027
Zesiger Nina 01.01.2024 31.12.2027
Vinsen Guy (Fach-/Hilfspersonal) von Amtes wegen (Friedhofgärtner, Hauswart, Weg-/Strassenmeister)

Finanzkommission

Die Finanzkommission ist eine ständige Kommission gemäss Art. 16 des Organisationsreglementes. Ihre Aufgaben sind im Anhang I des Organisationsreglements geregelt. Im Herbst begutachtet sie das Budget für das kommende Jahr sowie den Finanzplan. Sie stellt dem Gemeinderat Antrag. Im Frühling analysiert sie die Jahresrechnung und die Budgetabweichungen. Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt. Der Ressortvorsteher «Finanzen/Steuern» ist von Amtes wegen Mitglied der Finanzkommission.

Mitglieder Beginn Amtsperiode Ende Amtsperiode
Wälti Hans Peter (Präsident) von Amtes wegen (Gemeindepräsident)
Kohler Michael 01.01.2024 31.12.2027
Heger Konrad 01.01.2024 31.12.2027
Villard Patrick 01.01.2024 31.12.2027

Stimm- und Wahlausschuss

Die Bestimmungen über den Stimmausschuss sind im übergeordneten Recht zu finden. In Merzligen setzt sich der ständige Stimm- und Wahlausschuss aus drei Mitgliedern zusammen. Für jede Abstimmung und für jeden Wahlgang werden aus der Mitte der Bevölkerung zwei stimmberechtigte Personen in den «Nichtständigen Stimm- und Wahlausschuss» gewählt, um den Stimm- und Wahlausschuss zu komplettieren.

Die Aufgaben des Stimm- und Wahlausschusses sind im Gesetz über die politischen Rechte (GPR), BSG 141.1 sowie in der dazu gehörenden Verordnung geregelt. Sie umfassen im Wesentlichen:

  • für Ruhe und Ordnung im Abstimmungslokal sorgen.
  • gesetzwidrige Handlungen verhindern.
  • gewährleisten des Urnendiensts.
  • prüfen der Stimmrechtsausweise.
  • ermitteln der Ergebnisse.
  • beurteilen der Gültigkeit von Wahl- oder Stimmzetteln.
Ständige Mitglieder Beginn Amtsdauer Ende Amtsdauer
Burri Heinz (Präsident) 01.01.2024 31.12.2027
Otz Stéphanie (Sekretärin) 01.01.2024 31.12.2027
Martina Schott von Amtes wegen (Gemeindeverwalterin)

Gemäss Art. 37 Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte (PRV) muss die Zusammensetzung des Stimmausschusses jeweils veröffentlicht werden, wobei eine Bekanntgabe im Internet genügt.

 

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