Baugesuche
Die Gemeinde prüft im Baubewilligungsverfahren im Wesentlichen, ob das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Gemeinde prüft im Baubewilligungsverfahren im Wesentlichen, ob das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
eBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. Seit dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche online eingereicht werden.
Mit eBau reichen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe-Online. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen (Situationsplan, Projektpläne, Nachweise, etc.) hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung («i-Symbole»).
Als Gesuchsteller erfolgt der Zugang auf eBau über den Button/Link «eBau-Login». Anschliessend «Anmeldung für Gesuchstellende und Gemeinden (BE-Login)» anklicken. Anmeldung mit BE-Login des Kantons Bern. Wenn noch kein Account besteht, müssen Sie sich zuerst als BenutzerIn registrieren («Registrieren» anklicken). Ene weitergehende Anleitung finden Sie über den Button/Link «eBau-Anleitung».
Bitte versehen Sie alle relevanten Dokumente vor dem Hochladen auf eBau mit kurzen, prägnanten Inhaltsangaben (z.B. Situationsplan, Grundriss Erdgeschoss, Fassade Nord, Energienachweis, etc.). Bitte entfernen Sie Ordnerpfade aus den Dokumentenbezeichnungen. Zusammenhängende Unterlagen sind als ein Dokument hochzuladen.
Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben (ca. im Jahr 2025) müssen uns alle elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen (generiertes Baugesuchsformular, Situationsplan, Projektpläne, Nachweise, etc.) zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Weitere Informationen finden Sie auf den eBau-Seiten des Kantons Bern.
Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an 031 636 99 97.
Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Das Bau- und Nutzungsreglement bildet zusammen mit dem Zonenplan und dem Zonenplan Gewässer die baurechtliche Grundordnung einer Gemeinde. Es enthält die in der Gemeinde geltenden baurechtlichen Grundlagen.
Unser Bau- und Nutzungsreglement können Sie im Online Schalter unter Reglement einsehen.
Im Zonenplan sind die einzelnen Nutzungszonen in Form von farbigen Flächen dargestellt. Er zeigt parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich auf, in welcher Nutzungszone eine bestimmte Parzelle liegt. Im Zonenplan Gewässer sin die Gewässerräume (als Korridor) und hinweisend die Gewässerachsen dargestellt.
Unseren Zonenplan und den Zonenplan Gewässer können Sie im WebGIS und/oder im ÖREB-Kataster einsehen.
Die erhaltens- und schützenswerten Baudenkmäler des Kantons Bern sind in einem Inventar erfasst, beschrieben und bewertet. Das Inventar ist eine wichtige Grundlage beim Umbau und bei der Restaurierung von Baudenkmälern. Die Daten des stehen der Öffentlichkeit im Bauinventar online zur Verfügung.
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit eränzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.
Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 20. Juni 2019 ist die Gemeinde Merzligen öffenltich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.
Der ÖREB-Kataster kann in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Im Menü werden die Informationen zu den einzelnen ÖREB-Katasterthemen dargestellt und in der Karte wird die Ausdehnung der einzelnen Objekte eines Themas visualisiert. Suchen Sie nach Ihrer Grundstücksnummer oder Adresse und starten Sie die Auswertung.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
WebGIS bzw. GeoplanGIS ist ein Projekt der GeoplanTeam AG, Nidau (Geometer). Im öffentlichen WebGIS werden Geodaten aus unterschiedlichsten Quellen in einer Karte zusammengeführt und stehen sowohl am PC als auch auf mobilen Geräten einfach aufrufbar zur Verfügung.
Die Gemeinde prüft im Baubewilligungsverfahren im Wesentlichen, ob das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht.
In einer vereinfachten Übersicht beinhaltet das Baubewilligungsverfahren folgende Verfahrensschritte:
Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall rund drei Monate. Das Baubewilligungsverfahren dauert aber länger, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind, ein Ausnahmegesuch geprüft werden muss, Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden, etc. Eine allgemein verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahren ist somit leider nicht möglich.
Gerne beraten wir Sie schon bevor Sie ein Baugesuch einreichen. Auf diese Weise können Stolpersteine schon frühzeitig aus dem Weg geräumt oder zumindest als solche erkannt werden.